• Die Schulordnung der Zwötzener Grundschule

    • Hausordnung

       

      Grundregeln

       

      1.  Wir grüßen uns gegenseitig sowie alle Erwachsenen im Schulhaus.
      2.  Wir nehmen Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig.
      3.  Wir sind Schulkinder und benehmen uns nicht wie Wildtiere.
      4.  Schlagen, Kratzen, Beißen, Rempeln, Stoßen sind verboten.
      5.  Wir benutzen  k e i n e  Schimpfwörter.

       

      In der Schule

       

      1.  Wir sollen pünktlich sein, d. h. wir kommen weder zu früh zu spät in die Schule. Frühhortkinder betreten das Gelände zwischen 6:00 Uhr und 7:15 Uhr. Für alle anderen Schüler wird die Schule 7:30 Uhr geöffnet. Vorzeitigeres Betreten des Schulgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
      2. Mit dem "Einlassklingeln" gehen wir ruhig und ordentlich in unser Klassenzimmer. Beim Vorklingeln sind wir am Platz und bereiten uns auf den Unterricht vor (Arbeitsmittel bereitlegen usw.)
      3. Der Unterricht beginnt mit dem Stundenklingeln.
      4. Im Schulhaus rennen und toben wir nicht; wir sind möglichst leise.
      5. Jede Klasse gibt sich eine Klassenordnung.
      6. Jede Klasse ist für die Ordnung und Ausgestaltung im Klassenraum verantwortlich.
      7. Mit dem Schulinventar sowie unseren eigenen Arbeits- und Unterrichtsmitteln gehen wir sorgfältig um.
      8. Der Lehrer ist berechtigt, den Unterricht störendes Spielzeug einzubehalten.
      9. Die Toiletten werden zweckentsprechend genutzt und nicht als Spielort!
      10. Ganzjährig benutzen wir Hausschuhe. Dabei legen wir wert auf ein sicheres und an der Verse geschlossenes Schuhwerk mit rutschsicherer Sohle. Crocs in der Schule sind genauso wie Flip-Flops ungeeignet, weil sie dem Fuß keinerlei Halt geben.
      11. Das Benutzen von Handys während der gesamten Unterrichtsphase am Vormittag und im Hort ist untersagt. Das Handy darf ausgeschalten im Ranzen aufbewahrt werden.
      12. Gleiches gilt für Smartwatches. Dies dürfen ausgeschaltet und im Ranzen verstaut in die Schule mitgebracht werden und erst beim verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen werden.
      13. Das Filmen und Vertonen von Unterrichtsgeschehnissen bzw. Hortsituationen ist aus Datenschutz rechtlichen Gründen strengstens untersagt.
      14. Für abhandengekommene Geräte übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

      Pausen

       

      1. In den kleinen Pausen erholen wir uns und legen unsere Arbeitsmittel für die kommende Stunde bereit.
      2. In der großen Pause spielen wir auf dem Schulhof und nicht in den Toiletten. Um den Containerplatz machen wir einen großen Bogen.
      3. Das Benutzen des Spielplatzes ist nur unter Kontrolle der Pausenaufsicht erlaubt.
      4. Ballspiele und Schneeballwerfen sind nur auf dem Bolzplatz oder den dafür vorgesehenen Bereichen möglich !
      5. Wenn etwas vorfällt, wenden wir uns an die Aufsichtslehrer.
      6. Auf den Treppen, an den Eingängen und auf den Hochbeeten ist das Spielen verboten.
      7. Wir werfen nichts auf den Boden und achten darauf, dass unser Schulgelände sauber gehalten wird.
      8. In "Regenpausen" (es gongt 2x) wechseln wir in den Raum, in dem wir die 4. Stunde Unterricht haben. Dort spielen wir, hören Musik oder unterhalten uns, rennen aber weder in den Klassen noch in den Fluren herum.

       

      Schulschluss

      1. Wir verlassen sofort das Schulgebäude sowie das Schulgelände und gehen auf direktem Wege nach Hause (Versicherungsschutz).
      2. Das Schutzgeländer vor dem Haupteingang der Schule nutzen wir nicht als Spielgerät.
      3. Radfahren ist auf dem Schulgelände streng verboten!

       

      Schlussbestimmung:

       

      Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 51 des Thüringer Schulgesetzes rechnen. Schüler können mit Arbeiten zur Wiedergutmachung der Schäden beauftragt werden.